Gründe für Fällungen
Das Leben eines Baumes ist begrenzt, von Natur aus oder durch das Zusammenleben mit dem Menschen.
Im urbanen Miteinander hat der Baum oft keinen hohen Stellenwert.
Es gibt unterschiedliche Gründe, die zu einer Fällung führen können:
- Probleme aufgrund von Baum- und Wurzelschäden durch Bauarbeiten und Verkehr
- Falscher Standort
- Planungsfehler
- Schäden am Baum, die im Zuge der Baumkontrollen festgestellt wurden
Die Einschätzung, ob ein Baum noch durch pflegerische Maßnahmen erhalten werden kann oder nicht, macht den Unterschied zum Fachmann aus. Oftmals wird hier zu leichtfertig mit dem Baum umgegangen. Man kann von der Würde eines Baumes sprechen oder seinen Wert auch monetär beziffern.



Verfahren
Wir können auch unter beengten Verhältnissen in Hinterhöfen, Friedhöfen, über Glasdächern Bäume sicher abtragen. Die Arbeitsverfahren Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne und Kranarbeiten gewährleisten eine sichere Ausführung.
Baumarbeiten sind immer unterschiedlich und müssen für Sie unverbindlich individuell angeboten werden.




Wann gefällt werden darf
Der Zeitpunkt für Fällarbeiten wird durch das Bundesnaturschutzgesetz
§ 44 Abs.1 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten und § 39 Abs. 5 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen und dem Landschaftsgesetz NRW geregelt.
Ein generelles Verbot von Fällungen zwischen dem 1. März und 1. Oktober gibt es nicht, aber es gibt Ausnahmen. Informieren Sie sich und lassen Sie sich von uns beraten.




